Die Firma Gafner Bauexpertisen GmbH nimmt Aufträge ausschliesslich auf Grundlage einer übereinstimmenden gegenseitigen Willensäusserung der am Auftrag beteiligten Parteien entgegen. Grundsätzlich werden Aufträge durch die Firma Gafner Bauexpertisen GmbH anhand einer schriftlichen Auftragsbestätigung angenommen. Mündliche übereinstimmende gegenseitige Willensäusserungen sind als rechtsverbindlich anzusehen und können in Ausnahmefällen einer schriftlichen Auftragserteilung vorangehen. Einseitige Auftragserteilungen in Form von Mails, Telefonnachrichten, SMS oder Ähnlichem haben keinerlei Rechtswirkung und stellen keinen Auftrag dar. Der Erstkontakt hat mit telefonischer Kontaktaufnahme zu erfolgen (Befangenheitsabklärung und ob das technische Wissen vorhanden ist).

Die Verrechnung der durch die Firma Gafner Bauexpertisen GmbH getätigten Leistungen erfolgt im Stundenaufwand und wird ab dem Moment der Auftragserteilung zeitlich erfasst. Sämtliche Aufwendungen werden nach den nachstehenden Tarifen verrechnet und werden mit der Auftragserteilung durch die Auftraggeber akzeptiert. Aufgrund der Komplexität und der Unvorhersehbarkeit der zu erwartenden Aufwände gewisser Tätigkeitsgebiete mit gutachterlichem Charakter ist es nicht üblich Honorarofferten zu erstellen. Bei gutachterlichen Tätigkeiten wird der effektive Tarif durch den Baugutachter aufgrund der zu erwartenden Komplexität und des erforderliche Fachwissens festgelegt.

Die Tarife finden sich nachstehend und sind keine Verhandlungsbasis. Sämtliche Dokumente, welche durch die Firma Gafner Bauexpertisen GmbH im Rahmen eines Auftrages erstellt werden, werden elektronisch oder ausgedruckt archiviert und stehen dem Auftraggeber auf Wunsch zur Verfügung. Die Firma Gafner Bauexpertisen GmbH hält sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Auftrag geheim und erteilt weder Akteneinsicht noch Informationen an unberechtigte Dritte. Die Firma Gafner Bauexpertisen GmbH ist unabhängig von wirtschaftlichen Interessen der Auftraggeber oder beteiligter Parteien und erstellt sämtliche Unterlagen neutral, unabhängig, auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Unterlagen und Erkenntnisse nach bestem Wissen und Gewissen.

Verjährungsunterbrechende Massnahmen

Es ist keinesfalls Aufgabe der Gafner Bauexpertisen GmbH verjährungsunterbrechende Massnahmen zu empfehlen oder sogar in die Wege zu leiten. Die Einleitung verjährungsunterbrechender Massnahmen ist ausschliesslich Sache des Auftragsgebers. Gafner Bauexpertisen GmbH übernimmt keinesfalls derartige Aufträge.